
Seit Jahrzehnten etabliert
Vorsorgeuntersuchung
Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Vorsorgeprogramm für Kinder. Es gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf neun Früherkennungsuntersuchungen: U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden.
Darüberhinaus wurden in den letzten Jahren ergänzende Vorsorgeuntersuchungen entwickelt, um zeitliche Lücken zu schließen: U7a, U10, U11, J1, J2. Auch diese Früherkennungsuntersuchungen werden inzwischen von fast allen Krankenkassen erstattet.
Die U-Untersuchungen
U1 bis J2 – vierzehn Chancen für Ihr Kind
Bei den Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Kinder- und Jugendarzt neben dem Gesundheitszustand auch den Entwicklungsstand Ihres Kindes.
Auf diese Weise können Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können mögliche Folgen für die Gesundheit und Entwicklung verhindert bzw. zunindest vermindert werden.
Meldepflicht für Ärzte
Für die beste Entwicklung
Das Land NRW möchte erreichen, dass alle Eltern die U-Untersuchungen gleichermaßen nutzen, um ihren Kindern gleiche Chancen auf eine gesunde Entwicklung zu bieten. Ärzte sind daher seit 2009 verpflichtet, die Teilnahmen an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 (inklusive U7a) an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) zu melden.